Bayern
DigitalPakt Leitfaden für
Bayern
Schulen in Bayern können auf bis zu 778 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Zusammen stellen die Bundesregierung und die Landesregierung eine “Digitalisierungsmilliarde” für Infrastrukturmaβnahmen an bayerischen Schulen über einen Zeitraum von fünf Jahren bereit. Die Fördersumme wird zwischen Gemeinden und privaten Trägerschaften nach Schülerzahl und Anzahl der Klassen aufgeteilt.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Von den 778 Millionen Euro sind 700 Millionen Euro in Bayern für regionale und schulische Maβnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel Investitionen in:
- Digitale Klassenzimmer, inklusive des schuleigenen Netzwerkes
- Mobile Endgeräte und digitale Arbeitsgeräte
- Berufsspezifische IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen
- Regionale Investitionen, wie z.B. die Einrichtung von Strukturen zur professionellen IT Administration und Wartung
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Sind der DigitalPakt und die Förderprogramme des Freistaats Bayern für dieselben Maβnahmen bestimmt?
Nein, die parallelen Förderprogramme ergänzen sich gegenseitig and setzen unterschiedliche Schwerpunkte bezüglich der zu fördernden Gegenstände:
- Das Digitalbudget des Freistaats Bayern zielt hauptsächlich auf die Ausstattung der Klassenzimmer mit digitaler Infrastruktur ab und beinhaltet schuleigene Geräte wie z.B. Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schüler.
- Der DigitalPakt unterstützt hauptsächlich Schulgebäudeverkabelung, schulische WLAN-Infrastruktur, Anzeige- und Interaktionsgeräte (beispielsweise digitale Whiteboards, Beamer und Dokumentenkameras), sowie digitale Arbeitsgeräte (beispielsweise Arbeitsrechner und spezielle Ausstattung/Messgeräte für wissenschaftliche und berufsbezogene Bildung)
Ja.
Das Förderprogram BAYERN DIGITAL II, welches 2018 angekündigt wurde, steht den Kommunen nun in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2018/2019 zur Verfügung und wird derzeit umgesetzt.
Die Verantwortung für die Bereitstellung der Mittel zur Wartung liegt im Zuständigkeitsbereich der kommunalen und privaten Sachaufwandsträger. Dieses Grundprinzip wird durch den DigitalPakt und die Landesprogramme nicht geändert.
Hierzu gehören im umfassenden Sinne die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung des Schulkomplexes. Laut Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern muss bei Bewerbung ein Konzept zur Sicherstellung von funktionellem Betrieb, Wartung und IT-Support beigelegt werden.
Laufende Betriebs-, Wartungs- und IT-Supportkosten sind nicht aus den Mitteln des DigitalPakts förderfähig.
Die Höhe der jeweiligen Budgets wurde den Sachaufwandsträgern durch die zuständige Regierungsbehörde mitgeteilt. Den entsprechenden Zuwendungsbescheid können Sie hier herunterladen.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Die jeweiligen Regierungsbehörden sind unter den folgenden E-Mail-Adressen erreichbar:
Oberbayern [email protected]
Niederbayern [email protected]
Oberpfalz [email protected]
Oberfranken [email protected]
Mittelfranken [email protected]
Unterfranken [email protected]
Schwaben [email protected]
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