Brandenburg
DigitalPakt Leitfaden für
Brandenburg
Schulen in Brandenburg können auf bis zu 151 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Aus dem Königsteiner Schlüssel ergeben sich für das Bundesland Brandenburg circa 151 Millionen Euro an staatlichen Förderungen im Rahmen des DigitalPakt 2019-2024.
Die Fördersummen sind für Investitionen in die digitale Infrastruktur von allgemein- und berufsbildenden Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft vorgesehen. Das Land Brandenburg ist bestrebt darin, alle Schulen während des DigitalPakt Schule 2019-2024 in der Einrichtung einer modernen IT Infrastruktur sowie der Verbesserung der technischen Ausstattung zu unterstützen.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
Laden Sie das DigitalPakt 360° E-Book herunterAktuelle Neuigkeiten
Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Ӧffentliche Schulträger
- Freie Träger von Ersatzschulen
- Träger von staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsfachberufe
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Maβnahmen müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019-2024 haben Schulen Zugang zu professioneller Beratung, Fortbildung und Netzwerkbildung.
Umfassende Weiterbildungsmaβnahmen zur Kompetenzentwicklung sind für alle Lehrkräfte im Zuge des Europäischen Rahmenprogramms “Digital Competency for Educators” (DigCompEdu) geplant.
Weitere Informationen:
European Framework for Teachers’ Digital Competency (DigCompEdu)
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
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