Bremen
DigitalPakt Leitfaden für
Bremen
Schulen in Bremen können auf bis zu 48 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Für das Land Bremen ergeben sich aus dem DigitalPakt Schule circa 48 Millionen Euro an staatlicher Förderung. Die Fördersummen sind für Investitionen in die digitale Infrastruktur von allgemein- und berufsbildenden Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft vorgesehen.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können (in ihrer Funktion als Träger) Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Die Stadt Bremen, der Landkreis Bremerhaven sowie staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bundesgebiet Bremen
- Krankenpflegeschulen
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Um Mittel aus dem DigitalPakt zu erhalten, muss jeder Antrag grundsätzlich Folgendes enthalten:
- Das vollständige Antragsformular, inklusive der Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen.
- Die von den Schulen erstellten Medienkonzepte (elektronische Einreichung auf der Website der Bewilligungsbehörde).
Aus dem DigitalPakt können maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Maβnahmen finanziert werden. Der zu leistende Eigenanteil der Schulträger beträgt mindestens 10 Prozent.
Über die gesamte Laufzeit des Förderprogramms beläuft sich die Fördersumme einer Schule auf 320 Euro pro Schüler (basierend auf der Schüleranzahl einer Schule im Schuljahr 2018/2019).
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Das Koordinierungsbüro DigitalPakt Schule dient als zentraler Ansprechpartner für die öffentlichen Schulen der Stadt Bremen sowie für öffentliche und unabhängige Schulbehörden.
E-Mail: [email protected]
Telefon: (0421) 361-50501
Schulen in freier Trägerschaft sollten sich bei Fragen an ihren Schulverwalter wenden.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
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