Hamburg
DigitalPakt Leitfaden für
Hamburg
Schulen in Hamburg können auf bis zu 127 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Hamburg ist derzeit das einzige Bundesland, in welchem alle Schulen bereits an das Glasfasernetz angeschlossen und alle Klassenzimmer vernetzt sind.
Die Hansestadt kann deshalb deutlich mehr als andere Bundesländer in die Anschaffung von digitalen Tafeln sowie Laptops und Tabletcomputern investieren.
Ziel hierbei ist es, alle 12.500 Klassenzimmer und Fachräume mit Präsentationsgeräten auszustatten.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung fördert mit den Mitteln aus dem DigitalPakt die folgenden Einrichtungen:
- Allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- Berufsbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Update:
Als erstes und bisher einziges Bundesland hat Hamburg erfolgreich alle verfügbaren Mittel des DigitalPakts investiert.
In Hamburg konnten insgesamt 39.000 neue Laptops und Tablets angeschafft werden. Im Durchschnitt ist nun ein mobiles Arbeitsgerät pro vier Schülern vorhanden.
Weitere 20,5 Millionen Euro konnten für die Anschaffung von digitalen Tafeln veranschlagt werden.
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
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