Hessen
DigitalPakt Leitfaden für
Hessen
Schulen in Hessen können auf bis zu 372 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Das Bundesland Hessen und die Schulträger erhöhen gemeinsam die Landesmittel von 372 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren auf insgesamt fast 500 Millionen Euro. Hessen erhöht somit den mit der Bundesregierung vereinbarten Eigenanteil von zehn auf 25 Prozent.
Zur Finanzierung des Eigenanteils wird den Schulträgern und Ersatzschulträgern ein begleitendes Kreditprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) über 110 Millionen Euro angeboten.
Hessen übernimmt hierbei die Hälfte der fälligen Darlehenstilgung und Darlehenszinsen. Somit investiert Hessen über 60 Millionen Euro zur Unterstützung der Digitalisierung an Schulen.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Träger öffentlicher, allgemeinbildender Schulen
- Träger öffentlicher Berufsschulen
- Träger genehmigter Ersatzschulen
- Schulen in Landesträgerschaft
- Träger staatlich anerkannter Pflegeschulen
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Anträge auf Förderungen müssen in schriftlicher sowie elektronischer Form bis zum 31. Dezember 2021 an die WIBank gesendet werden.
Für jede Maβnahme soll eine gesonderter Antrag gestellt werden. Gleichartige Maβnahmen können von den Schulträgern jedoch in einem Antrag zusammengefasst werden.
Die WIBank veröffentlicht Mitte jeden Monats eine Liste, auf welcher die zur Förderung akzeptierten Maβnahmen gelistet werden. Die zugehörigen Mittel können anschlieβend abgerufen werden.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Maβnahmen müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
Zur Finanzierung des Eigenanteils werden von der WIBank Kredite bereitgestellt.
Nach Mittelabruf durch die Schulträger werden von der WIBank die staatlichen Zuschüsse abgerufen und an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Die Konditionen für die Kofinanzierung des Eigenanteils für öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger können hier eingesehen werden.
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