Nordrhein-Westfalen
DigitalPakt Leitfaden für
Nordrhein-Westfalen
Schulen in Nordrhein-Westfalen können auf bis zu 1.154 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Die Landesregierung ist fest entschlossen, den begonnenen und umfangreichen Aufholprozess der Digitalisierung an Schulen in NRW fortzuführen.
Zusätzlich zu bestehenden Förderprogrammen in NRW stehen mit der Einigung zwischen Bund und Ländern nun über eine Milliarde Euro aus dem DigitalPakt exklusiv für die Digitalisierung an Schulen bereit.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Träger von öffentlichen Schulen
- Träger von Ersatzschulen nach Privatschulgesetz
- Träger von Schulen für Berufe des Gesundheitswesens
- Träger von Pflegeschulen
Schulträger können gebündelte Anträge einreichen. In diesem Fall bestimmen die Schulträger einen Zuwendungsempfänger.
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Anträge können ausschlieβlich auf elektronischem Wege an die zuständige Bezirksregierung übermittelt werden. Diese können unter folgendem Link gestellt werden.
Die jeweils zuständige Bezirksregierung ist diejenige, in welcher der Sitz des Schulträgers liegt.
Die Schulträger können Bewerbungen zunächst ohne einen Medienentwicklungsplan einreichen. Dieser muss jedoch spätestens mit der Abrechnung einer Maβnahme nachgereicht werden.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Maβnahmen müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Die Förderbudgets berechnen sich folgendermaβen:
Für Schulen in Trägerschaft der Landreise, kreisfreier Städte und kreisangehöriger Kommunen:
- 75% nach Schülerzahl (nach amtlichen Schuldaten 2018/2019)
- 25% nach Anteil der Schlüsselzuweisungen (Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019)
Für andere öffentliche Schulen nach dem SchulG und genehmigte Ersatzschulen:
Für Schulverbände, Landschaftsverbände, staatliche Schulen sowie Träger sonstiger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen:
- zu 100% basierend auf der Anzahl der Schüler (amtliche Schuldaten 2018/2019)
Für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen sowie für von den Bezirksregierungen anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen:
- zu 100% nach den zum 01.10.2018 belegten Plätzen
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
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