Rheinland-Pfalz
DigitalPakt Leitfaden für
Rheinland-Pfalz
Schulen in Rheinland-Pfalz können auf bis zu 241 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Der DigitalPakt Schule ist in Rheinland-Pfalz mit der Unterzeichnung der Bund-Länder Vereinbarung in Kraft getreten.
Der “DigitalPakt Schule 2019 bis 2024” dient dazu, die digitale Lerninfrastruktur der Landkreise voranzubringen und zu Investitionen in diesem Sinne anzuregen.
Gesamtmittel von 241 Millionen Euro sind für Rheinland-Pfalz über den anvisierten Zeitraum von fünf Jahren verfügbar.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
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Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- Träger von staatlich genehmigten Ersatzschulen
- Schulträger nach §9 des Pflegeberufegesetzes
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Die Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank (ISB) ist verantwortlich für die Organisation der Förderungen und die weitergehende Beratung von Antragsstellern.
Anträge müssen bis spätestens zum 16.Mai 2022 bei der ISB eingegangen sein.
Weiterführende Informationen sowie das Förderportal finden Sie auf folgender Internetseite.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Maβnahmen müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Die Fördersumme wird in Form eines nicht rückzahlbaren, verlorenen Zuschusses ausgezahlt und beträgt 90% der förderfähigen Kosten. Das Budget des Schulträgers legt die jeweilige maximale Förderhöhe fest.
Falls das Budget bis 16. Mai 2022 nicht ausgeschöpft ist, entfällt die Bindung an das Schulträgerbudget. Die Verteilung der Fördermittel wird dann in Absprache mit den lokalen Verwaltungseinrichtungen entschieden.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Die Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank (ISB) kann zu allen Fragestellungen zur Förderung kontaktiert werden.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
Aufstockungsanträge auf den Hauptantrag können bis 16. Mai 2022 im Rahmen des Trägerbudgets zweimal jährlich eingereicht werden.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen Programmen ist möglich, es muss jedoch sichergestellt werden, dass keine doppelte Förderung für eine Maβnahme oder ein Projekt vorliegt. Aus diesem Grund ist es maβgebend, die Förderungen aus dem DigitalPakt von anderen Programmen klar zu unterscheiden.
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