Sachsen
DigitalPakt Leitfaden für
Sachsen
Schulen in Sachsen können auf bis zu 249 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Der Freistaat Sachsen unterstützt den Aufbau und die Verbesserung von digitaler Infrastruktur in Schulen durch die Richtlinie Digitale Schule. Dies schlieβt insbesondere die strukturierte Vernetzung von Schulen, inklusive WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnologie -wie z.B. digitale Displays und Tafeln- sowie andere Geräte wie Tabletcomputer und Notebooks ein.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
Laden Sie das DigitalPakt 360° E-Book herunterAktuelle Neuigkeiten
Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in ihrer Rolle als Schulträger
- Freie Träger genehmigter Ersatzschulen
- Freie Träger staatlich anerkannter Schulen
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Die Antrags- und Genehmigungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Der Antrag ist elektronisch über das Onlineformular auszufüllen und anschlieβend in schriftlicher Form bei der SAB einzureichen.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Fertigstellung einer Maβnahmen bis 31.12.2024 muss als gesichert erscheinen.
Eine Erklärung der verschiedenen Fördersummen kann in folgendem Dokument eingesehen werden.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
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