Schleswig-Holstein
DigitalPakt Leitfaden für
Schleswig-Holstein
Schulen in Schleswig-Holstein können auf bis zu 170 Mio. Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen.
Der DigitalPakt Schule soll ein Katalysator zur Modernisierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur sein, damit Schulträger ihre Schulen besser in ihrer Aufgabe, junge Menschen auf eine digitale Arbeits- und Lebenswelt vorzubereiten, unterstützen können.
Die Anstrengungen, welche Schleswig-Holstein bereits in seinem Programm zur Digitalisierung von Schulen unternimmt, werden somit weiter ausgebaut und ergänzt.
E-Book
Das DigitalPakt 360° E-Book dient als praktischer Leitfaden, der Ihnen einen vollständigen Überblick über das Programm vermittelt. Darin enthalten ist alles, was Sie über den DigitalPakt Schule wissen sollten, sowie weitere nützliche Informationen zu dem Themengebiet Pädagogik und Medienentwicklungsplanung, welche Sie für das Antragsverfahren verwenden können.
Laden Sie das DigitalPakt 360° E-Book herunterAktuelle Neuigkeiten
Corona-Hilfen zur IT-Administration treten in Kraft
Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 04.11.2020 können nun zusätzliche 500 Millionen Euro vom Bund an die Schulen fließen, um die Administration der IT in den Schulen zu fördern.
Sobald die jeweiligen Förderrichtlinien veröffentlicht wurden, können Anträge bei den Ländern gestellt werden.
Die folgenden Einrichtungen können Mittel aus dem DigitalPakt beantragen:
- Träger von öffentlichen Schulen
- Gleichwertige Einrichtungen nach der Schulverordnung Schleswig-Holsteins
Die Mittel sind grundsätzlich für Investitionen in schulische digitale Infrastruktur gedacht.
Welche Kategorien im Allgemeinen gefördert werden, kann der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Voll förderfähig: Schulisches WLAN und Verkabelung im Schulgebäude, Interaktions- und Anzeigegeräte, wie z.B. digitale Tafeln, sowie schulische Kommunikations- und Arbeitsplattformen.
- Bedingt förderfähig: Mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones und Notebooks.
- Nicht förderfähig: Personal- und Trainingskosten.
Im DigitalPakt 360° E-Book finden Sie eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Gegenstände.
Ein Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, mit welchem der Einsatz von unterrichts- und nichtunterrichtsbezogenen Medien in Schulen geplant wird. Er unterstützt den Dialog bezüglich der Beschreibung der notwendigen technischen Ausstattung zwischen Schulen, ihren Trägern und den Ländern.
Ein MEP enthält typischerweise die folgenden Bestandteile:
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept)
- Eine Bestandsaufnahme von bestehender und benötigter Ausstattung (Ausstattungskonzept)
- Ein bedarfsorientiertes Weiterbildungskonzept für Lehrer (Trainingskonzept)
Diese drei Bestandteile bilden zusammen den schulspezifischen Medienentwicklungsplan, welcher eine Grundvoraussetzung für die Anträge von Schulträgern im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 darstellt.
Viele nützliche Tipps und Hinweise zur Erstellung des MEP sind im DigitalPakt 360° E-Book zusammengefasst.
Der Antrag auf Förderung aus dem DigitalPakt muss über folgendes Formular online geschehen.
Das ausgefüllte Formular muss anschlieβend ausgedruckt und auf postalischem Weg an das Bildungsministerium geschickt werden:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Projektteam DigitalPakt Schule
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Gelder aus dem Förderbudget können nur bewilligt werden, wenn der Antrag bis 31.Dezember 2022 bei der Bewilligungsbehörde eingeht.
Der Zeitrahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 sieht folgendermaβen aus:
- Die frühestmöglich förderbaren Maβnahmen müssen nach dem 17.05.2019 begonnen worden sein.
- Die Fertigstellung einer Maβnahmen bis 31.12.2024 muss als gesichert erscheinen.
Die folgenden Dokumente müssen in den Antrag aufgenommen werden:
- Das Antragsformular vom Online-Portal.
- Teilnahme an der Online-Erhebung des MBWK zu IT-Infrastruktur und -Ausrüstung.
- Der Antrag muss einen Investitionsplan für jeden Finanzierungsposten für jede Schule enthalten.
- Bestätigung eines Konzepts zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support.
- Ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Förderobjekte.
- Bildungsplanung für Lehrer.
- Eine Erklärung der Schulbehörde, dass die Nutzung des Gebäudes, für das der Zuschuss gewährt wird, für den angegebenen Zeitraum garantiert ist und Änderungen sofort gemeldet werden.
- Eine Erklärung zu Mitteln aus anderen Förderprogrammen.
Die Medienberatung des IQSH bietet eine Vielzahl von Unterstützungs- und Weiterbildungsangeboten für Schulen.
Erfahren Sie mehr über den aktuellen Stand der Digitalisierung an Ihrer Schule und was im DigitalPakt Rechner für Ihre Schule vorgeschlagen wird.
Für alle weiteren Fragen können Sie jederzeit das folgende Kontaktformular nutzen.
Ja. Die aus dem Haushalt der Schulbehörde gewährten Mittel sind von den Behörden der öffentlichen Schulen durch einen Eigenanteil von jeweils mindestens 15% zu ergänzen.
Für finanziell schwache Bezirke, Städte und Gemeinden wird der Eigenanteil nicht erhoben.
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